Triple-S GmbH
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Triple-S Ausbildungszentrum

Richtlinien für Gruppenstunden, 19.07.2019/ii


Zusätzliche Richtlinien zu den wöchentlichen Gruppenkursen für Welpen, Jung- und Adulthunde und Adult-Fortgeschrittene

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird hiermit über die Regelungen betreffend unseren wöchentlichen Gruppenkursen für Welpen, Junghunde und Fortgeschrittene (unter der Leitung von Andreas Sägesser und Pascal Denzler) informiert.

Mit dem Abschluss eines Gruppenstunden-Abonnements oder der Teilnahme an einem der oben genannten Gruppen-Kursen akzeptieren die Teilnehmenden, zusätzlich zu 
unseren allgemeinen AGB, folgende Richtlinien:


1. Die Anmeldung, zu der Teilnahme an einem unserer Gruppenkurse, muss bis spätestens 16.00 Uhr am Vortag des Kurses über das Büro der Triple-S GmbH erfolgen. 
Anmeldungen sind wie folgt möglich: Telefonisch über unser Büro 062 / 299'20'73 oder per Mail an info@triple-s.ch


2. Bei weniger als zwei Anmeldungen behalten sich die Triple-S GmbH und die Kursleiter vor, die betreffende Gruppenstunde abzusagen.


3. Die Anmeldung ist verbindlich!
Im Verhinderungsfall bitten wir um telefonische Abmeldung bis 16.00 Uhr am Vortag des betreffenden Kurses. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der Gruppenkurs 
vollumfänglich in Rechnung gestellt / auf dem Gruppenstunden-Abonnement angerechnet.


4. Ein gültiger Impfpass des Hundes ist bei der ersten Teilnahme an einem der Gruppenkurse vorzuweisen.


5. Foto- und Videorechte: Siehe AGB & Datenschutzbestimmungen der Triple-S GmbH
Falls der/die Teilnehmer keinen Film- oder Fotoaufnahmen von sich oder Ihren Hunden zustimmen, ist dies vor Beginn des Kurses an den Kursleiter zu melden.


6. Gelöste Gruppenstunden-Abonnemente sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieses Jahres verfallen alle offengebliebenen Lektionen.


7. Es werden max. 2 Welpen-Abonnemente auf einen Hund ausgestellt. Das 3. Abo wir als Junghunde-Abonnement verrechnet, auch wenn noch weiterhin die 
Welpenstunde besucht werden sollte. Dies rechtfertigen wir mit dem, im Konkurrenzvergleich, günstigen Welpen-Gruppenstundenpreis.


8. Ab 6 Monaten gelten alle Hunde als Junghunde. Ab diesem Alter wird von der Triple-S GmbH jedes neue Abonnement als Junghunde-Abonnement ausgestellt 
(auch wenn weiterhin die Welpen-Gruppenstunden besucht werden). Hunde, die den 6. Lebensmonat überschreiten, aber noch ein Welpen-Abo offen haben, 
können Dieses selbstverständlich ohne Nachzahlung noch aufbrauchen.

9. Für die «Blieb dra»-Gruppe am Donnerstagabend gelten folgende Regelungen:
- Die Gruppe ist auf 6 Mensch-Hund Teams beschränkt
- Abonnementen-Besitzer profitieren! Ihnen wird diese Stunde auf dem Abo abgebucht (egal ob Welpen- oder Junghunde-Abo)
- Teilnehmer ohne Abonnement bezahlen Fr. 35.- als Einzellektion

10. Auf dem ganzen Areal gilt allgemeine Leinenpflicht!
Wir bitten darum, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und im bereitstehenden Robidog zu entsorgen.


11. Abonnementszahlungen sind, bei Abbruch innerhalb der Gültigkeit, nicht erstattungsfähig. Es gibt keinerlei Rückzahlung für teilweise aufgebrauchte Abonnemente. Nach Absprache mit uns, erhalten Sie aber eine Gutschrift für Warenbezüge in unserem Shop.

  1. Unsere Bankangaben

BIC: POFICHBEXXX
Triple-S GmbH
Berghaus Oberbölchen
4458 Eptingen
PC-Konto-Nr. 40-451275-0
BLZ 9000, Swiss Post, Post Finance, 3030 Bern

IBAN: CH16 0900 0000 4045 1275 0

Anerkennung potenziell gefährliche Hunde Basel-Landschaft 

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) führt auf der Homepage der Hundefachstelle Basel-Landschaft ( Potenziell gefährliche Hunde — baselland.ch ) eine Liste der «anerkannten Organisationen, die Welpenspielstunden und/oder Erziehungskurse anbieten». Diese wurde seit 2017 nicht mehr aktualisiert.

 

Hundeschulen sind auf kantonaler und nationaler Ebene weder melde- noch bewilligungspflichtig.

In der kantonales Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12) wird die Anerkennung von Kursen (nicht Organisationen) wie folgt geregelt:

 

Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse werden von der Kantonstierärztin bzw. dem Kantonstierarzt anerkannt, wenn:

a.

sie von erfahrenen Kynologen geleitet werden und den Grundsätzen der Kynologie genügen;


b.

die Kursleitung sich verpflichtet, jeweils bei Kursende ein Attest auszustellen;


c.

Hunde mit einem abnormen Aggressionspotenzial gemeldet werden.

 

Aufgrund der fehlenden Melde- und Bewilligungspflicht von Hundeschulen ist das Führen einer aktuellen, vollständigen Liste nicht möglich. Das ALV hat demnach entschieden, die zwei Listen per  von der Homepage der Hundefachstelle zu entfernen und diese bei Bewilligungen für potentiell gefährliche Hunde nicht mehr mitzuschicken. Die gesetzliche Auflage für den Besuch einer Welpenspielgruppe und eines Erziehungskurses bleiben Teil der Bewilligung. Der zukünftige Hundehalter oder die zukünftige Hundehalterin wird aufgefordert, dem ALV im Voraus zu melden, in welcher Hundeschule der Hund angemeldet wird. Aufgrund dieser Information wird das ALV bei der betroffenen Hundeschule die notwendigen Unterlagen für das Durchführen von Kursen für potentiell gefährliche Hunde anfordern/anfragen.

 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

 

Dr. C. Bouldoires Mumenthaler

Ressortleiterin Tierschutz / PrP und Hundefachstelle

 

Anwesend Montag bis Donnerstag

 

Kanton Basel-Landschaft
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen


Gräubernstrassse 12
4410 Liestal

Tel. 061 552 20 53

Email: celine.bouldoiresmumenthaler@bl.ch

Email: veterinaerdienst@bl.ch


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