Richtlinien für Gruppenstunden, 19.07.2019/ii
Zusätzliche Richtlinien zu den wöchentlichen Gruppenkursen für Welpen, Jung- und Adulthunde und Adult-Fortgeschrittene
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird hiermit über die Regelungen betreffend unseren wöchentlichen Gruppenkursen für Welpen, Junghunde und Fortgeschrittene (unter der Leitung von Andreas Sägesser und Pascal Denzler) informiert.
11. Abonnementszahlungen sind, bei Abbruch innerhalb der Gültigkeit, nicht erstattungsfähig. Es gibt keinerlei Rückzahlung für teilweise aufgebrauchte Abonnemente. Nach Absprache mit uns, erhalten Sie aber eine Gutschrift für Warenbezüge in unserem Shop.
Unsere Bankangaben
BIC: POFICHBEXXX
Triple-S GmbH
Berghaus Oberbölchen
4458 Eptingen
PC-Konto-Nr. 40-451275-0
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Anerkennung potenziell gefährliche Hunde Basel-Landschaft
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) führt auf der Homepage der Hundefachstelle Basel-Landschaft ( Potenziell gefährliche Hunde — baselland.ch ) eine Liste der «anerkannten Organisationen, die Welpenspielstunden und/oder Erziehungskurse anbieten». Diese wurde seit 2017 nicht mehr aktualisiert.
Hundeschulen sind auf kantonaler und nationaler Ebene weder melde- noch bewilligungspflichtig.
In der kantonales Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12) wird die Anerkennung von Kursen (nicht Organisationen) wie folgt geregelt:
Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse werden von der Kantonstierärztin bzw. dem Kantonstierarzt anerkannt, wenn:
a.
sie von erfahrenen Kynologen geleitet werden und den Grundsätzen der Kynologie genügen;
b.
die Kursleitung sich verpflichtet, jeweils bei Kursende ein Attest auszustellen;
c.
Hunde mit einem abnormen Aggressionspotenzial gemeldet werden.
Aufgrund der fehlenden Melde- und Bewilligungspflicht von Hundeschulen ist das Führen einer aktuellen, vollständigen Liste nicht möglich. Das ALV hat demnach entschieden, die zwei Listen per von der Homepage der Hundefachstelle zu entfernen und diese bei Bewilligungen für potentiell gefährliche Hunde nicht mehr mitzuschicken. Die gesetzliche Auflage für den Besuch einer Welpenspielgruppe und eines Erziehungskurses bleiben Teil der Bewilligung. Der zukünftige Hundehalter oder die zukünftige Hundehalterin wird aufgefordert, dem ALV im Voraus zu melden, in welcher Hundeschule der Hund angemeldet wird. Aufgrund dieser Information wird das ALV bei der betroffenen Hundeschule die notwendigen Unterlagen für das Durchführen von Kursen für potentiell gefährliche Hunde anfordern/anfragen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Dr. C. Bouldoires Mumenthaler
Ressortleiterin Tierschutz / PrP und Hundefachstelle
Anwesend Montag bis Donnerstag
Kanton Basel-Landschaft
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Gräubernstrassse 12
4410 Liestal
Tel. 061 552 20 53Email: celine.bouldoiresmumenthaler@bl.ch
Email: veterinaerdienst@bl.ch